Trotz abgelehnter Klage: Coop muss Wahlprozedere demokratisieren
Coop-Kläger Chris Zumbrunn zieht den Rechtsfall gegen Coop nicht weiter. Dennoch muss Coop das Wahlreglement für die Wahlen 2024 überarbeiten. Der Verein detailwandel.ch ruft zur finanziellen Unterstützung von Chris Zumbrunn auf, um die Verfahrenskosten zu decken.
Coop-Genossenschafter Chris Zumbrunn hatte im Oktober 2020 Klage gegen Coop eingereicht, weil diese als grösste Schweizer Genossenschaft mit einem undemokratischen Wahlprozedere die demokratische Mitbestimmung seiner 2.5 Millionen Coop-Mitglieder immer mehr verhindert. Die Klage wurde vom Zivilgericht Basel-Stadt abgelehnt, da sie angeblich zu früh eingereicht worden sei, noch vor der Publikation des Wahlresultats der “stillen Wahlen” in der Coop-Zeitung im Januar. Bei Kläger Chris Zumbrunn stösst dies auf wenig Verständnis: „Hätten wir statt Mitte Dezember erst Mitte Januar geklagt, hätte das Gericht befinden können, die Klage sei nicht innert der dreimonatigen Frist eingereicht worden, seit wir Kenntnis davon hatten, dass Coop wiederum keine Wahlen durchführt.“
Wahlreglement nicht im Sinne des Gesetzgebers
Nach dem Erhalt der Urteilsbegründung und der Erwägung verschiedener Szenarien, ist Chris Zumbrunn zusammen mit seinen Unterstützern zum Schluss gekommen, dass es sinnvoller ist, die Klage nicht an die nächste Instanz weiterzuziehen. Ein endgültig rechtsklärender Entscheid wäre kaum rechtzeitig vor den nächsten Wahlen im Herbst 2024 zu erwarten. Chris Zumbrunn erläutert: “Coop wurde vom Gericht klar darauf hingewiesen, dass sowohl das alte wie auch das neue Wahlreglement die Durchführung von Wahlen de facto verhindert und dies nicht im Sinn des Gesetzgebers sein kann.”
Neues Wahlreglement für die Wahlen 2024 nötig
Damit steht Coop nun unter Zugzwang, für die Wahlen im nächsten Jahr ein Wahlreglement zu erlassen, welches dem genossenschaftlichen Sinn seiner Rechtsform entspricht. Andernfalls droht eine erneute Klage, welche im zweiten Anlauf voraussichtlich gute Erfolgschancen hätte. Chris Zumbrunn und der Verein detailwandel.ch haben dem Coop-Verwaltungsrat diese Woche eine Einladung zum Gespräch zukommen lassen. Sie wollen in einem freundlichen Austausch eine gute Lösung für ein faires und ausgewogenes Wahlprozedere finden.
Chris Zumbrunn bleibt motiviert: “Ziel für mich ist weiterhin, für die 2,5 Millionen Coop Mitglieder das dem Gesetz entsprechende Recht auf demokratische Mitbestimmung durchzusetzen und damit auch eine Signalwirkung für die Auslegung des Genossenschaftsrechts bei anderen Grossgenossenschaften in der Schweiz zu erreichen”. Dafür ist er aber auch auf solidarische Unterstützung angewiesen.
Detailwandel.ch ruft zu Solidarität auf
Neben den bereits auf ihm lastenden Kosten für die Gerichtsführung und die eigene Anwältin, muss Chris Zumbrunn nun auf Grund des Nicht-Weiterziehens der Klage die Kosten für die Coop-Anwälte von 16’000 Franken bezahlen. Der Verein detailwandel.ch ruft deshalb zur finanziellen Unterstützung von Chris Zumbrunn auf. Co-Präsident Raffael Wüthrich: “Chris Zumbrunn ist dabei, den 2,5 Millionen Mitbesitzer:innen von Coop zu ihrem Recht zu verhelfen. Es wäre nicht fair, ihn jetzt mit den Kosten alleine zu lassen.” Bislang sind erst 730 Franken an Chris gespendet worden.
Geld spenden kann man per Überweisung, via QR-Code seines Postfinance-Kontos oder per Twint auf 078 641 41 11.
IBAN: CH27 0900 0000 3003 6520 4
Chris Zumbrunn, 2610 Mont-Soleil
Danke schon jetzt für eure Solidarität!
Wir bleiben dran.
Herzliche Grüsse
Raffael Wüthrich
Co-Präsident
Links:
- Medienmitteilung “Coop verhindert freie Wahlen” vom 5. Oktober 2020
- Wie Coop mehr Mitsprache verhinderte – Republik-Artikel vom 5. Oktober 2020
- “Nur ein halber Sieg für Coop – Gerichts-Bericht der Republik vom 15.12.2022
- Der Plan von detailwandel.ch
- Ziele von detailwandel.ch