Am Sonntag, 13. Dezember 2020, berichtete die SonntagsZeitung (Bezahlartikel), dass wir juristisch gegen Coop vorgehen. In der Tat haben wir seit Wochen mit zwei Anwältinnen am Beschwerdetext gefeilt und ihn am Freitag bei der Schlichtungsbehörde des Zivilgerichts Basel Stadt eingereicht.
Als Kläger tritt der langjährige Coop-Genossenschafter und Detailwandler Chris Zumbrunn auf. Wir sind dankbar dafür, dass er sich (neben vielen anderen: danke ebenfalls!) auf unseren Aufruf gemeldet hat und bereit ist, es auf dem Rechtsweg mit Goliath Coop aufzunehmen. Als Verein haben wir kein Klagerecht, wir unterstützen Chris aber nach Kräften.

Wir argumentieren in der Beschwerde ganz grob gesagt, dass das
neue (und alte) Wahlreglement gegen das Genossenschaftsrecht verstösst,
weil es die gesetzlich vorgesehene Mitwirkung der
Genossenschafter*innen verunmöglicht: Die Wahl der Regionalräte sowie
die Wahlreglemente seien deshalb nichtig. Wir halten Dich auf dem
Laufenden, ob die Schlichtungsbehörde dies auch so sieht.