Am Mittwoch, 14. Dezember 2022 fand der Gerichtstermin von Chris Zumbrunn vs. Coop statt. Es ist absurd: Chris hat auf der ganzen Linie verloren, wegen formaler Gründe.
Das Gericht behauptete, dass Chris zu früh geklagt hätte und er in der Klageschrift auf die Wahlverkündung im Januar 2021 hätte Bezug nehmen sollen, nicht auf die Wahlen vom Herbst 2020. Deshalb könne das Gericht auf die Klage nicht eingehen. Das ist aber absurd: Das Gesetz sagt nirgends, dass man die Publikation von Informationen anfechten kann, angefochten werden Entscheide. Es war nur logisch, dass im Herbst geklagt wurde.
Immerhin: Die Gerichtspräsidentin sagte in einem Nebensatz, dass die Richter der Auffassung seien, dass die neuen Wahlvoraussetzungen eine Teilnahme an den Wahlen tatsächlich verunmöglichten. Damit gibt das Dreiergericht Chris inhaltlich Recht! Es ist absurd.
Chris und seine Anwältin Lea Hungerbühler werden sich nun überlegen, wie sie weiter vorgehen. Es gibt wohl zwei Möglichkeiten:
- Berufung einlegen und den Fall ans Appellationsgericht weiterziehen.
- Falls Coop das Wahlreglement nicht massiv verbessert, an den nächsten Wahlen wiederum klagen, diesmal im Januar. Denn wir wissen ja nun, dass das Wahlreglement nicht rechtens ist.
Auf Chris Zumbrunn kommen nun – wenn der Entscheid rechtskräftig wird – happige Kosten zu. Er muss die gegnerischen Anwälte bezahlen: CHF 16‘000.-
Wir bitten deshalb darum, Chris direkt zu unterstützen:
Ihr könnt eure Unterstützung direkt zeigen, per Überweisung, via QR-Code seines Postfinance-Kontos oder per Twint auf 078 641 41 11. IBAN: CH27 0900 0000 3003 6520 4 Chris Zumbrunn 2610 Mont-Soleil |
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Danke schon jetzt für eure Solidarität!
Wir wissen jetzt, dass wir inhaltlich im Recht sind. Sobald klar ist, wie Chris weiter verfahren will, werden wir uns wieder melden. Wir bleiben am Detailwandel dran.
Herzliche Grüsse
Raffael Wüthrich
Co-Präsident
PS: Berichtet haben: CH Media (Abo), Tamedia und die Republik.